Willkommen bei der öffentlichen Downloadseite der ITSG GmbH - Downloadseite Arbeitgeberverfahren
Die ITSG stellt Ihnen auf dieser Seite öffentliche Dateien für den (elektronischen) Datenaustausch zur Verfügung. Hierbei
handelt es sich um Kernprüfprogramme der Krankenkassen, die Stammdatendatei mit Inhalten von diversen
Trägern der sozialen Sicherung1, Dateien mit den Beitragssätzen der Krankenkassen sowie
Dateien der Deutschen
gesetzlichen Unfallversicherung. Im Vordergrund der Veröffentlichung und Nutzung dieser Dateien steht die Unterstützung
der Datenaustauschverfahren zwischen den Trägern der sozialen Sicherung und den Arbeitgebern sowie Zahlstellen von Versorgungsbezügen.
Sie haben als Software-Ersteller oder Anwender von Entgelt- und Zahlstellenabrechnungsprogrammen sowie Ausfüllhilfen im
Arbeitgeberverfahren die Möglichkeit, diese Dateien und Prüfprogramme in Ihre Verfahren zu integrieren bzw. importieren.
RSS-Feed
Sie können sich unter dem
Link
per Rss-Feed über neuveröffentlichte Dateien informieren lassen.
ftp-Download
Sie können zusätzlich unter URL:
ftp://ftpeda.itsg.de/public alle
veröffentlichten Dateien mit Ausnahme der Stammdatendatei mit einem geeigneten FTP-Client herunterladen.
Bei Fragen oder Problemen zum Import der Datei(en) in Ihre Softwareanwendung wenden Sie sich bitte an Ihr Softwarehaus bzw.
an Ihren Softwarehersteller, bei dem Sie Ihr Produkt lizensiert haben.
Bei Fragen oder Problemen zum Download der Datei(en) nutzen Sie bitte unsere
Kontaktmöglichkeit
1
Unter die Bezeichnung Träger der sozialen Sicherung fallen in diesem Kontext der GKV-SV, die
gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung mit zuständigen Unfallversicherungsträgern
und die Arbeitsgemeinschaft berufsständiger Versorgungseinrichtungen e.V. mit zuständigen Versorgungswerken.
Download der Stammdatendatei
Haftungsausschluss
Alle Datensätze in der Datenbank der ITSG werden in der Regel von den jeweils zuständigen Trägern der sozialen Sicherung1
gepflegt. Die Träger der sozialen Sicherung sind verantwortlich für die Pflege, die Aktualität und den Inhalt der Datenbestände.
Hierzu gehört die Prüfung und Pflege des Datenbestandes für die letzten sechs Jahre (Rückrechnungsfrist). Die Träger der
sozialen Sicherung bzw. deren Verbände/Organisationen stellen sicher, dass neue Stammdaten (z. B. Adressdaten) und/oder
Beitrags-/Erstattungsdaten sowie die enthaltenen Rechengrößen jeweils vor In-Kraft-Treten in die zentrale Datenbank der
ITSG eingepflegt werden. Die ITSG stellt die technische Infrastruktur zur Verfügung, übernimmt die Betriebsführung des zentralen
Servers sowie die Online-Veröffentlichung. Die ITSG, der GKV-Spitzenverband, die Verbände der Kranken- und Pflegekassen
auf Bundesebene, die Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung mit zuständigen
Unfallversicherungsträgern und die Arbeitsgemeinschaft berufsständiger Versorgungseinrichtungen e.V. zusammen mit zuständigen
Versorgungswerken übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten in der maschinellen Stammdatendatei. Jegliche
Haftung ist ausgeschlossen. Änderungen sind jederzeit vorbehalten.
Die aktuell gültige Datei können sie über folgenden Link downloaden:
Download der Gesamtdatei in Version 1.0.0, gültig ab 01.07.2024
Ein Verzeichnis der bereits erzeugten Dateien finden sie unter folgendem Link:
Verzeichnis der Gesamtdatei in Version 1.0.0, gültig ab 01.07.2024
Die maschinelle Stammdatendatei wird immer tagesaktuell als Gesamtdatei erzeugt, die jeweils alle Änderungen beinhaltet.
Falls mehrere Gesamtdateien veröffentlicht werden, dann unterscheiden sie sich nur in ihrer Version. Einzelheiten zum Inhalt
und Aufbau der jeweiligen Version einer Stammdatendatei sind unter
https://gkv-ag.de/beitragssaetze/stammdatendatei
dokumentiert.
Bei Fragen oder Problemen zum Import der Datei(en) in Ihre Softwareanwendung, wenden Sie sich bitte an Ihr Softwarehaus
bzw. an Ihren Software-Ersteller bei dem Sie Ihr Produkt lizensiert haben.
Bei Fragen oder Problemen zum Inhalt der Datei(en) wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Träger der sozialen Sicherung.
1
Unter die Bezeichnung Träger der sozialen Sicherung fallen in diesem Kontext der GKV-SV, die
gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung mit zuständigen Unfallversicherungsträgern
und die Arbeitsgemeinschaft berufsständiger Versorgungseinrichtungen e.V. mit zuständigen Versorgungswerken.
Download der Kernprüfprogramme Arbeitgeber- und Zahlstellenverfahren
Unfallversicherung - Datei der aktuellen Gefahrtarifstellen (UV-GT-Datei)
Die Unfallversicherung stellt ab 01.04.2025 nur noch die UV-GT-Datei zur Verfügung. Die Download-Datei enthält die aktuellen Gefahrtarifstellen der Unfallversicherungsträger. Eine Validierung der im DSSD übermittelten Gefahrtarifstellen ist nicht zulässig, da die Aktualisierung der UV-GT-Datei nicht tagegenau erfolgt.
Die Daten der bisher hier hinterlegten UV-Stammdatendatei sind ab 01.01.2025 in der Stammdatendatei integriert.
Download UV-GT-Datei
Institutionskennzeichen Unfallversicherungsträger
Bei Meldungen der Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger mit dem Meldegrund „21-23“ (Verletztengeld, Übergangsgeld
und Kinderpflege-Verletztengeld) im Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 23c Abs. 2 SGB IV ist im Datenbaustein
DBUN (Arbeits-/Schul- /Kindergartenunfall) im Feld „IKUV“ (Stelle 033-047) das Institutionskennzeichen des Unfallversicherungsträgers
zwingend anzugeben. Die DAVn der Krankenkassen prüfen die eingehenden Datensätze auf die Gültigkeit dieses IK.
DTA-EEL-Stammdaten-UVT-IK
DTA-EEL-Stammdaten-UVT-IK (txt)
Haftungsausschluss
Die ITSG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten in diesen Dateien. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Bei
Fragen oder Problemen zum Inhalt der Datei(en) wenden Sie sich bitte an die DGUV.
Download der Beitragssatzdatei
Haftungsausschluss
Alle Datensätze in der Datenbank der ITSG werden in der Regel von der jeweils zuständigen Krankenkasse online gepflegt.
Die Krankenkassen sind verantwortlich für die Pflege, die Aktualität und den Inhalt der Datenbestände. Hierzu gehört die
Prüfung und Pflege des Datenbestandes für die letzten fünf Jahre (Rückrechnungsfrist). Die Krankenkassen bzw. deren Verbände/Organisationen
stellen sicher, dass neue Adress- und/oder Beitrags-/Erstattungsdaten jeweils vor In-Kraft-Treten in die zentrale Datenbank
der ITSG eingepflegt werden. Die ITSG stellt die technische Infrastruktur zur Verfügung, übernimmt die Betriebsführung des
zentralen Servers sowie die Online-Veröffentlichung. Die ITSG, der GKV-Spitzenverband, die Verbände der Kranken- und Pflegekassen
auf Bundesebene und die Krankenkassen übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten in der maschinellen Beitragssatzdatei.
Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Änderungen sind jederzeit vorbehalten.
Download Gesamtdatei der Version 9.0, gültig ab 15.09.2022
Ankündigung: Bitte beachten Sie, dass der Download der Beitragssatzdatei nur noch bis zum 31.12.2025 möglich sein wird, da diese bereits zum 01.01.2025 durch die Stammdatendatei ersetzt wurde.
Die maschinelle Beitragssatzdatei wird immer als Gesamtdatei erzeugt, die jeweils alle Änderungen beinhaltet. Die Gesamtdateien
unterscheiden sich nur in ihrer Version.
Einzelheiten zum Inhalt und Aufbau der jeweiligen Version einer Beitragssatzdatei sind unter https://gkv-ag.de/beitragssaetze/beitragssatzdatei dokumentiert.
Bei Fragen oder Problemen zum Import der Datei(en) in Ihre Softwareanwendung, wenden Sie sich bitte an Ihr Softwarehaus
bzw. an Ihren Software-Ersteller bei dem Sie Ihr Produkt lizensiert haben.
Bei Fragen oder Problemen zum Inhalt der Datei(en) wenden Sie sich bitte an die entsprechende Krankenkasse.
Antrag auf Erteilung einer Zahlstellennummer
Was sind Zahlstellen?
Unternehmen, die an ehemalige Arbeitnehmer Versorgungsbezüge wie etwa eine Betriebsrente auszahlen, werden dadurch zu sogenannten
Zahlstellen.Um im Melde- und Beitragsverfahren von Versorgungsbezügen die Zahlstellen eindeutig identifizieren zu können,
erhält jede Zahlstelle eine eigene Nummer.
Wie werden Zahlstellennummern vergeben?
Zahlstellen-Nummern werden (zentral für alle Krankenkassen) von der ITSG GmbH im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes vergeben.
Die Beantragung einer Zahlstellennummer erfolgt elektronisch über eine zugelassene Entgeltabrechnungssoftware oder Ausfüllhilfe,
die diese Zusatzfunktion integriert hat. Sollten Sie über keine geeignete Software verfügen, können Sie das SV-Meldeportal
nutzen.
Das SV-Meldeportal ist unter der Adresse www.sv-meldeportal.de/
zu finden. Die Nutzung des SV-Meldeportals für die Beantragung einer Zahlstellennummer ist kostenfrei.