Willkommen bei der öffentlichen Downloadseite der ITSG GmbH - Downloadseite Arbeitgeberverfahren

Die ITSG stellt Ihnen auf dieser Seite öffentliche Dateien für den (elektronischen) Datenaustausch zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um Kernprüfprogramme der Krankenkassen, die Stammdatendatei mit Inhalten von diversen Trägern der sozialen Sicherung1, Dateien mit den Beitragssätzen der Krankenkassen sowie Dateien der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. Im Vordergrund der Veröffentlichung und Nutzung dieser Dateien steht die Unterstützung der Datenaustauschverfahren zwischen den Trägern der sozialen Sicherung und den Arbeitgebern sowie Zahlstellen von Versorgungsbezügen. Sie haben als Software-Ersteller oder Anwender von Entgelt- und Zahlstellenabrechnungsprogrammen sowie Ausfüllhilfen im Arbeitgeberverfahren die Möglichkeit, diese Dateien und Prüfprogramme in Ihre Verfahren zu integrieren bzw. importieren.

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Sie können sich unter dem Link per Rss-Feed über neuveröffentlichte Dateien informieren lassen.

Bei Fragen oder Problemen zum Import der Datei(en) in Ihre Softwareanwendung wenden Sie sich bitte an Ihr Softwarehaus bzw. an Ihren Softwarehersteller, bei dem Sie Ihr Produkt lizensiert haben.

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1 Unter die Bezeichnung Träger der sozialen Sicherung fallen in diesem Kontext der GKV-SV, die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung mit zuständigen Unfallversicherungsträgern und die Arbeitsgemeinschaft berufsständiger Versorgungseinrichtungen e.V. mit zuständigen Versorgungswerken.

Download der Stammdatendatei

Mit dem Download der Stammdatendatei werden die Nutzungsbedingungen zu dieser Datei akzeptiert.
Die Nutzungsbedingungen sind unter den rechtlichen Hinweisen dieser Seite als Download zu finden.

Version 3.0.0 gültig ab 01.01.2026

Die aktuell gültige Datei können sie über folgenden Link downloaden:
Download der Gesamtdatei in Version 3.0.0, gültig ab 01.01.2026

Ein Verzeichnis der bereits erzeugten Dateien finden sie unter folgendem Link:
Verzeichnis der Gesamtdatei in Version 3.0.0, gültig ab 01.01.2026

Version 1.0.0 gültig bis 28.02.2026

Die aktuell gültige Datei können sie über folgenden Link downloaden:
Download der Gesamtdatei in Version 1.0.0, gültig bis 28.02.2026

Ein Verzeichnis der bereits erzeugten Dateien finden sie unter folgendem Link:
Verzeichnis der Gesamtdatei in Version 1.0.0, gültig bis 28.02.2026

Die maschinelle Stammdatendatei wird immer tagesaktuell als Gesamtdatei erzeugt, die jeweils alle Änderungen beinhaltet. Falls mehrere Gesamtdateien veröffentlicht werden, dann unterscheiden sie sich nur in ihrer Version. Einzelheiten zum Inhalt und Aufbau der jeweiligen Version einer Stammdatendatei sind unter https://gkv-ag.de/beitragssaetze/stammdatendatei dokumentiert.

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Bei Fragen oder Problemen zum Inhalt der Datei(en) wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Träger der sozialen Sicherung.

Download der Kernprüfprogramme Arbeitgeber- und Zahlstellenverfahren
AAG.020400.zip 08.07.2025
ALG.250102.zip 19.12.2024
BEA.250000.zip 08.12.2025
BNA.040100.zip 20.11.2025
BNZ.020606.ZIP 11.09.2025
EEL.130003.zip 09.12.2025
ZMV.060000.zip 08.09.2025
KernpruefTester_00.92.zip 09.02.2016
DUA.040102.zip 17.12.2025
A1V.040100.zip 20.11.2025
rvBEA.040100.zip 20.11.2025
UVL.000007.zip 20.10.2022
EAU.020003.zip 24.10.2025
BUB.010008.zip 24.10.2025
ZAA.020000.zip 19.11.2025
SVA.040101.zip 17.12.2025

Unfallversicherung - Datei der aktuellen Gefahrtarifstellen (UV-GT-Datei)
Die Unfallversicherung stellt ab 01.04.2025 nur noch die UV-GT-Datei zur Verfügung. Die Download-Datei enthält die aktuellen Gefahrtarifstellen der Unfallversicherungsträger. Eine Validierung der im DSSD übermittelten Gefahrtarifstellen ist nicht zulässig, da die Aktualisierung der UV-GT-Datei nicht tagegenau erfolgt.

Die Daten der bisher hier hinterlegten UV-Stammdatendatei sind ab 01.01.2025 in der Stammdatendatei integriert.

Download UV-GT-Datei


Institutionskennzeichen Unfallversicherungsträger
Bei Meldungen der Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger mit dem Meldegrund „21-23“ (Verletztengeld, Übergangsgeld und Kinderpflege-Verletztengeld) im Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 23c Abs. 2 SGB IV ist im Datenbaustein DBUN (Arbeits-/Schul- /Kindergartenunfall) im Feld „IKUV“ (Stelle 033-047) das Institutionskennzeichen des Unfallversicherungsträgers zwingend anzugeben. Die DAVn der Krankenkassen prüfen die eingehenden Datensätze auf die Gültigkeit dieses IK.

DTA-EEL-Stammdaten-UVT-IK

DTA-EEL-Stammdaten-UVT-IK (txt)

Haftungsausschluss
Die ITSG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten in diesen Dateien. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Bei Fragen oder Problemen zum Inhalt der Datei(en) wenden Sie sich bitte an die DGUV.

Sie suchen den Download der Beitragssatzdatei?

Nachfolgend ein kurzes FAQ zur Abkündigung der Beitragssatzdatei.


1. Warum finde ich keine Beitragssatzdatei mehr?
Die Beitragssatzdatei wurde wie angekündigt letztmalig zum 31.12.2025 bereitgestellt und danach dauerhaft abgekündigt.

2. Woher erhalte ich ab jetzt die Informationen aus der Beitragssatzdatei?
Die Stammdatendatei ist die offizielle Nachfolgedatei. Sie finden die neue Datei hier im Reiter „Stammdatendatei“.
Sie enthält alle Informationen der bisherigen Beitragssatzdatei sowie zusätzliche Daten.
Die Stammdatendatei löst die Beitragssatzdatei bereits seit dem 01.01.2025 vollständig ab.
Mit dem 31.12.2025 endete lediglich die Übergangszeit mit paralleler Bereitstellung.

3. Wo finde ich Hintergrundinformationen zu der neuen Stammdatendatei?
Allgemeine Informationen zum Aufbau:
https://www.gkv-datenaustausch.de/arbeitgeber/stammdatendatei/stammdatendatei.jsp
Weiterführende Informationen zur Nutzung, Struktur und technischen Umsetzung:
https://gkv-ag.de/datenaustausch/stammdatendatei/

Um zukünftig rechtzeitig über Änderungen an der Datei informiert zu werden, bitten wir Sie regelmäßig mindestens diese Downloadseite auf Hinweise zu prüfen.

Bei Fragen oder Problemen können Sie sich über unser Kontaktformular an uns wenden.

Antrag auf Erteilung einer Zahlstellennummer


Was sind Zahlstellen?

Unternehmen, die an ehemalige Arbeitnehmer Versorgungsbezüge wie etwa eine Betriebsrente auszahlen, werden dadurch zu sogenannten Zahlstellen.Um im Melde- und Beitragsverfahren von Versorgungsbezügen die Zahlstellen eindeutig identifizieren zu können, erhält jede Zahlstelle eine eigene Nummer.

Wie werden Zahlstellennummern vergeben?

Zahlstellen-Nummern werden (zentral für alle Krankenkassen) von der ITSG GmbH im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes vergeben.

Die Beantragung einer Zahlstellennummer erfolgt elektronisch über eine zugelassene Entgeltabrechnungssoftware oder Ausfüllhilfe, die diese Zusatzfunktion integriert hat. Sollten Sie über keine geeignete Software verfügen, können Sie das SV-Meldeportal nutzen.
Das SV-Meldeportal ist unter der Adresse www.sv-meldeportal.de/ zu finden. Die Nutzung des SV-Meldeportals für die Beantragung einer Zahlstellennummer ist kostenfrei.