Willkommen bei der öffentlichen Downloadseite der ITSG GmbH - Downloadseite Arbeitgeberverfahren

Die ITSG stellt Ihnen auf dieser Seite öffentliche Dateien für den (elektronischen) Datenaustausch zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um Kernprüfprogramme der Krankenkassen, die Stammdatendatei mit Inhalten von diversen Trägern der sozialen Sicherung1, Dateien mit den Beitragssätzen der Krankenkassen sowie Dateien der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. Im Vordergrund der Veröffentlichung und Nutzung dieser Dateien steht die Unterstützung der Datenaustauschverfahren zwischen den Trägern der sozialen Sicherung und den Arbeitgebern sowie Zahlstellen von Versorgungsbezügen. Sie haben als Software-Ersteller oder Anwender von Entgelt- und Zahlstellenabrechnungsprogrammen sowie Ausfüllhilfen im Arbeitgeberverfahren die Möglichkeit, diese Dateien und Prüfprogramme in Ihre Verfahren zu integrieren bzw. importieren.

RSS-Feed
Sie können sich unter dem Link per Rss-Feed über neuveröffentlichte Dateien informieren lassen.

ftp-Download
Sie können zusätzlich unter URL: ftp://ftpeda.itsg.de/public alle veröffentlichten Dateien mit Ausnahme der Stammdatendatei mit einem geeigneten FTP-Client herunterladen.

Bei Fragen oder Problemen zum Import der Datei(en) in Ihre Softwareanwendung wenden Sie sich bitte an Ihr Softwarehaus bzw. an Ihren Softwarehersteller, bei dem Sie Ihr Produkt lizensiert haben.

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1 Unter die Bezeichnung Träger der sozialen Sicherung fallen in diesem Kontext der GKV-SV, die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung mit zuständigen Unfallversicherungsträgern und die Arbeitsgemeinschaft berufsständiger Versorgungseinrichtungen e.V. mit zuständigen Versorgungswerken.

Download der Stammdatendatei

Haftungsausschluss
Alle Datensätze in der Datenbank der ITSG werden in der Regel von den jeweils zuständigen Trägern der sozialen Sicherung1 gepflegt. Die Träger der sozialen Sicherung sind verantwortlich für die Pflege, die Aktualität und den Inhalt der Datenbestände. Hierzu gehört die Prüfung und Pflege des Datenbestandes für die letzten sechs Jahre (Rückrechnungsfrist). Die Träger der sozialen Sicherung bzw. deren Verbände/Organisationen stellen sicher, dass neue Stammdaten (z. B. Adressdaten) und/oder Beitrags-/Erstattungsdaten sowie die enthaltenen Rechengrößen jeweils vor In-Kraft-Treten in die zentrale Datenbank der ITSG eingepflegt werden. Die ITSG stellt die technische Infrastruktur zur Verfügung, übernimmt die Betriebsführung des zentralen Servers sowie die Online-Veröffentlichung. Die ITSG, der GKV-Spitzenverband, die Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene, die Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung mit zuständigen Unfallversicherungsträgern und die Arbeitsgemeinschaft berufsständiger Versorgungseinrichtungen e.V. zusammen mit zuständigen Versorgungswerken übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten in der maschinellen SV-Stammdatendatei. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Änderungen sind jederzeit vorbehalten.

Download der Gesamtdatei in Version 1.0.0, gültig ab 01.07.2024

Die maschinelle Stammdatendatei wird immer tagesaktuell als Gesamtdatei erzeugt, die jeweils alle Änderungen beinhaltet. Falls mehrere Gesamtdateien veröffentlicht werden, dann unterscheiden sie sich nur in ihrer Version. Einzelheiten zum Inhalt und Aufbau der jeweiligen Version einer Stammdatendatei sind unter https://gkv-ag.de/beitragssaetze/stammdatendatei dokumentiert.

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Bei Fragen oder Problemen zum Inhalt der Datei(en) wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Träger der sozialen Sicherung.

1 Unter die Bezeichnung Träger der sozialen Sicherung fallen in diesem Kontext der GKV-SV, die gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung mit zuständigen Unfallversicherungsträgern und die Arbeitsgemeinschaft berufsständiger Versorgungseinrichtungen e.V. mit zuständigen Versorgungswerken.

Download der Kernprüfprogramme Arbeitgeber- und Zahlstellenverfahren
AAG.020400.zip 08.12.2021
ALG.240101.zip 30.01.2024
BEA.200300.zip 24.11.2023
BNA.020700.zip 06.12.2023
BNZ.020605.zip 17.10.2019
EEL.120001.zip 02.11.2023
KSK.010403.zip 09.02.2016
ZMV.053000.zip 15.05.2024
KernpruefTester_00.92.zip 09.02.2016
DUA.020702.zip 13.02.2024
A1V.020700.zip 06.12.2023
rvBEA.020700.zip 06.12.2023
UVL.000007.zip 20.10.2022
EAU.010003.zip 07.12.2023
BUB.010006.zip 03.06.2024

Update der Stammdatendatei der DGUV
Die Unfallversicherung-Stammdatendatei enthält das Gesamtverzeichnis der gültigen Betriebsnummern der Unfallversicherungsträger, der Gefahrentarifstellen sowie weiterer Angaben zu den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Sie können als Software-Ersteller oder Anwender von Entgeltabrechnungsprogrammen die Dateien in Ihre Programme integrieren und einspielen. So wird sicher gestellt, dass Meldungen nur an gültige Träger abgegeben und die jeweils gültigen Gefahrtarife verwendet werden.

Download UV-Stammdatendatei


MGNR Prüfmodul
Prüfmodule für die Mitgliedsnummernprüfung als Modul Java und Modul C++.

Mit Einbinden des Prüfmoduls zur Mitgliedsnummernprüfung in das Entgeltabrechnungsprogramm kann die Mitgliedsnummer des Unfallversicherungsträgers für die maschinellen DEÜV-Meldungen auf Gültigkeit geprüft werden.

Download MGNR Java

Download MGNR C++

Institutionskennzeichen Unfallversicherungsträger
Bei Meldungen der Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger mit dem Meldegrund „21-23“ (Verletztengeld, Übergangsgeld und Kinderpflege-Verletztengeld) im Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 23c Abs. 2 SGB IV ist im Datenbaustein DBUN (Arbeits-/Schul- /Kindergartenunfall) im Feld „IKUV“ (Stelle 033-047) das Institutionskennzeichen des Unfallversicherungsträgers zwingend anzugeben. Die DAVn der Krankenkassen prüfen die eingehenden Datensätze auf die Gültigkeit dieses IK.

DTA-EEL-Stammdaten-UVT-IK

DTA-EEL-Stammdaten-UVT-IK (txt)

Haftungsausschluss
Die ITSG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten in diesen Dateien. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Bei Fragen oder Problemen zum Inhalt der Datei(en) wenden Sie sich bitte an die DGUV.

Download der Beitragssatzdateien

Haftungsausschluss
Alle Datensätze in der Datenbank der ITSG werden in der Regel von der jeweils zuständigen Krankenkasse online gepflegt. Die Krankenkassen sind verantwortlich für die Pflege, die Aktualität und den Inhalt der Datenbestände. Hierzu gehört die Prüfung und Pflege des Datenbestandes für die letzten fünf Jahre (Rückrechnungsfrist). Die Krankenkassen bzw. deren Verbände/Organisationen stellen sicher, dass neue Adress- und/oder Beitrags-/Erstattungsdaten jeweils vor In-Kraft-Treten in die zentrale Datenbank der ITSG eingepflegt werden. Die ITSG stellt die technische Infrastruktur zur Verfügung, übernimmt die Betriebsführung des zentralen Servers sowie die Online-Veröffentlichung. Die ITSG, der GKV-Spitzenverband, die Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene und die Krankenkassen übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten in der maschinellen Beitragssatzdatei. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Änderungen sind jederzeit vorbehalten.

Download Gesamtdatei der Version 9.0, gültig ab 15.09.2022

Ankündigung: Bitte beachten Sie, dass die Beitragssatzdatei zukünftig durch die Stammdatendatei ersetzt wird.

Die maschinelle Beitragssatzdatei wird immer als Gesamtdatei erzeugt, die jeweils alle Änderungen beinhaltet. Die Gesamtdateien unterscheiden sich nur in ihrer Version. Einzelheiten zum Inhalt und Aufbau der jeweiligen Version einer Beitragssatzdatei sind unter https://gkv-ag.de/beitragssaetze/beitragssatzdatei dokumentiert.

Bei Fragen oder Problemen zum Import der Datei(en) in Ihre Softwareanwendung, wenden Sie sich bitte an Ihr Softwarehaus bzw. an Ihren Software-Ersteller bei dem Sie Ihr Produkt lizensiert haben.

Bei Fragen oder Problemen zum Inhalt der Datei(en) wenden Sie sich bitte an die entsprechende Krankenkasse.

Antrag auf Erteilung einer Zahlstellennummer


Was sind Zahlstellen?

Unternehmen, die an ehemalige Arbeitnehmer Versorgungsbezüge wie etwa eine Betriebsrente auszahlen, werden dadurch zu sogenannten Zahlstellen.Um im Melde- und Beitragsverfahren von Versorgungsbezügen die Zahlstellen eindeutig identifizieren zu können, erhält jede Zahlstelle eine eigene Nummer.

Wie werden Zahlstellennummern vergeben?

Zahlstellen-Nummern werden (zentral für alle Krankenkassen) von der ITSG GmbH im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes vergeben.

Die Beantragung einer Zahlstellennummer erfolgt elektronisch über eine zugelassene Entgeltabrechnungssoftware oder Ausfüllhilfe, die diese Zusatzfunktion integriert hat. Sollten Sie über keine geeignete Software verfügen, können Sie das SV-Meldeportal nutzen.
Das SV-Meldeportal ist unter der Adresse www.sv-meldeportal.de/ zu finden. Die Nutzung des SV-Meldeportals für die Beantragung einer Zahlstellennummer ist kostenfrei.